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Orgo-Life the new way to the future Advertising by AdpathwayEin Gericht in Prag hat die Beschwerde von Neonazi Marla Svenja Liebich zurückgewiesen. Tschechien darf Liebich damit nach Deutschland ausliefern.
Quelle: DIE ZEIT, dpa, sko 7. Juli 2026, 11:55 Uhr
Neonazi Marla Svenja Liebich darf nach einer Gerichtsentscheidung in Prag an Deutschland ausgeliefert werden. Das Oberlandesgericht in Prag wies die von Anwälten eingelegten Beschwerden Liebichs gegen die Auslieferung ab, wie die Nachrichtenagentur dpa sowie das Radio Prag International unter Berufung auf das Gericht meldeten. Sie seien nicht begründet, hieß es demnach vom Gericht. Der tschechische Staat kann die in Deutschland verurteilte Person damit an die deutschen Behörden ausliefern.
Mit seiner Entscheidung hat das Prager Gericht das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Das Landgericht im tschechischen Pilsen hatte Anfang Juni entschieden, dass Liebich zur Vollstreckung einer Haftstrafe an die deutschen Behörden übergeben werden solle. Liebich ist in Deutschland wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Liebich war nach der eigenen Verurteilung nicht zum Haftantritt erschienen und offenbar nach Tschechien geflohen. Liebich wurde nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April im tschechischen Krasna bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen. Derzeit sitzt Liebich in Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen.
Auslieferungsentscheidung innerhalb von zehn Tagen
Der Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft in Halle sagte zum Urteil, die tschechischen Behörden müssten sich innerhalb einer zehntägigen Frist beim Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt melden. Die Staatsanwaltschaft Halle sei die zuständige deutsche Vollstreckungsbehörde. Es sei davon auszugehen, dass Liebich in den nächsten zehn Tagen von Tschechien in die Justizvollzugsanstalt in Chemnitz in Sachsen gebracht werde. Für die Entscheidung, ob Liebich die Haft dort absitzen, oder woanders untergebracht werde, sei dann die Anstaltsleitung in Chemnitz zuständig.
Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle verurteilt worden. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich und den Namen von Sven in Marla Svenja ändern lassen. Da Liebich zuvor für rechtsextreme und transfeindliche Einstellungen bekannt war, gehen viele von falschen Angaben aus.
Beschwerde gegen Haft abgewiesen
In der Beschwerde gegen die Auslieferung an Deutschland gab Liebich an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, aus Angst, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Auch warf Liebich der Vorsitzenden Richterin Befangenheit vor. Beide Beschwerden wurden abgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Liebich bleibt als letzte Möglichkeit, das tschechische Verfassungsgericht in Brünn anzurufen. Die endgültige administrative Entscheidung über die Auslieferung liegt beim tschechischen Justizminister Jeronym Tejc, der auch Jurist ist.
Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.


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