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Heizungsgesetz könnte doch erst später kommen
Aktualisiert am 07.07.2026 - 11:13 UhrLesedauer: 2 Min.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche: Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist für die CDU-Politikerin ein großes Projekt. (Quelle: IMAGO/ESDES.Pictures, Bernd Elmenthaler)
Das Heizungsgesetz könnte weiter auf sich warten lassen – wegen einer Klage der Linken. Aus der Union heißt es jetzt: Ob das Gesetz diese Woche wie geplant auf die Plenartagesordnung kommt, ist noch offen.
Das geplante neue Heizgesetz könnte wegen einer Klage der Linke-Fraktion doch nicht wie geplant im Laufe dieser Woche vom Bundestag beschlossen werden. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, sagte am Dienstagmorgen vor Journalisten in Berlin: "Wir streben den Abschluss im Mittwoch im Ausschuss an."
Zugleich ließ er offen, ob sich die Abgeordneten anschließend auch im Plenum mit dem Gesetz abschließend befassen werden. "Wir warten aber auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts", so Bilger. "Wir wollen im Lichte der Entscheidung bewerten, ob wir das auf die Plenartagesordnung nehmen. Zeitdruck gibt es aus unserer Sicht nicht."
Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD einigten sich Anfang der Woche auf einen Änderungsantrag des Gesetzentwurfs. Eigentlich sollte das Gebäudemodernisierungsgesetz noch in dieser Woche beschlossen werden. Danach ist bis Anfang September die parlamentarische Sommerpause.
Linke kritisiert Informationsrechte des Bundestags
Die Linke-Fraktion im Bundestag hatte vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht. Die Fraktion wolle verhindern, dass das Gesetz "nun im Eilverfahren durchgepeitscht" werde, sagte die klimapolitische Sprecherin der Fraktion, Violetta Bock, am vergangenen Freitag. Die Linke sieht die Informationsrechte der Abgeordneten verletzt.
"Die Bundesregierung kann auch auf mehrfache Nachfragen keine Aussage treffen zur Klimawirkung, zur Verfügbarkeit von Biomasse und zur Strategie der Umsetzbarkeit", monierte Bock. "Wir wollen, dass die Berechnungen auf den Tisch kommen, die zeigen, wie die Auswirkungen auf das Klima sind." Das Bundesverfassungsgericht könnte in dieser Woche über einen Eilantrag entscheiden.
Reiche: Technologieoffenheit statt "Heizungszwänge"
Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampelregierung beschlossenen Regelungen kippen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag gesagt, die Bundesregierung ersetze "Heizungszwänge" durch Technologieoffenheit. Die CDU-Politikerin hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem "Zwang zur Wärmepumpe" gesprochen.
Der Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes, oft "Heizungsgesetz" genannt, soll wegfallen: die 65-Prozent-Regelung. Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Auch künftig sollen neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese schrittweise einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Eine Regelung, wonach bisher Heizkessel ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, soll entfallen. Viele Umweltverbände sowie Linke und Grüne sehen das als möglicherweise verfassungswidrigen Rückschritt beim Klimaschutz.
Grüne: Reform heizt Klimakrise an
Scharfe Kritik kam von den Grünen. Der Energiepolitiker Michael Kellner sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Union und SPD zögern, ihr eigenes Gesetz umzusetzen. Sie sollten die Sommerpause gut nutzen und das Gesetz ganz zurücknehmen." Beim Gesetz ignoriere die Koalition alle Warnungen. "Fossile Gasheizungen werden nicht aus dem Verkehr gezogen."
Es gebe keinen Mieterschutz für Selbstständige und kleine Gewerbetreibende. "Das Gesetz ist ein teures Paket für Mieterinnen und Mieter, heizt die Klimakrise an und schafft Unsicherheit für Handwerksbetriebe." Der Grünen-Abgeordnete Alaa Alhamwi sagte: "Wochenlang wurde verhandelt, verbessert wurde nicht wirklich was." Dabei hätten Experten bei der Anhörung klargemacht, dass das Gesetz schlecht und verfassungsrechtlich hochproblematisch sei.


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