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Orgo-Life the new way to the future Advertising by AdpathwayEin Medienbericht weckt Zweifel an Wolfram Weimers Erklärung für den Ausschluss dreier linker Buchläden vom Buchhandlungspreis. Nun legt sein Haus die Abläufe offen.
Quelle: DIE ZEIT, dpa, bda Aktualisiert am 2. Oktober 2026, 20:19 Uhr
Angesichts einer neuen Kontroverse um den Ausschluss dreier Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erstmals Einblicke in die Abläufe rund um seine Entscheidung gegeben. Die Darstellung in Teilen der Berichterstattung über die Vergabe der Auszeichnung entspreche nicht dem tatsächlichen Hergang, sagte ein Sprecher. Er wies Vorwürfe zurück, wonach Weimer sich über eine Empfehlung aus dem zuständigen Fachreferat hinweggesetzt habe. Dies entbehre jeder Grundlage.
Weimer hatte die linken Buchhandlungen Zur schwankenden Weltkugel in Berlin, The Golden Shop in Bremen und Rote Straße in Göttingen im März wegen »verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse« von der Liste der Preisträger entfernt. Nach anhaltender Kritik an der Entscheidung wurde die Preisverleihung abgesagt, die Auszeichnungen wurden ohne Zeremonie vergeben. Was gegen die Buchläden vorliegen soll, wurde öffentlich nie bekannt.
Ein jüngster Bericht der Plattform T-Online warf neue Fragen zum Prozedere im Haus des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auf: Das Nachrichtenportal zitierte aus Unterlagen, wonach Weimers zuständige Fachabteilung ausdrücklich empfohlen hatte, dem Votum der unabhängigen Jury zu folgen und alle vorgeschlagenen Buchhandlungen auszuzeichnen. Nachdem Grüne und Linke im Kulturausschuss des Bundestags von Weimer Aufklärung forderten, veröffentlichte sein Sprecher nun eine Chronologie.
Leitungsvorlage soll Weimer nicht erreicht haben
Nach dieser Darstellung gab es in einer Leitungsvorlage vom 10. Oktober 2025 tatsächlich eine Empfehlung des Fachreferats, dem Juryvotum zu folgen. Doch dazu teilte der Sprecher mit: »Diese Vorlage erreichte Staatsminister Dr. Wolfram Weimer nicht.« Vielmehr hätten sich »bereits kurz darauf auf der BKM-Fachebene Hinweise aus öffentlich zugänglichen Quellen ergeben«. Diese hätten Ende Oktober 2025 zu einem Haber-Verfahren – also einer Abfrage beim Verfassungsschutz – zu zwei Buchhandlungen geführt.
In der zweiten Novemberhälfte habe der Bundesverfassungsschutz das zuständige BKM-Referat informiert, dass in beiden Fällen »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse« vorlägen. Diese seien auf eine mündliche Nachfrage hin erläutert worden, sagte Weimers Sprecher weiter. Dass es eine solche mündliche Erläuterung gab, war bisher nicht bekannt.
In einem Interview der ZEIT hatte Weimer noch im März gesagt, dass »unsere Fachbeamten, die sich in der Buchhandlungsszene sehr gut auskennen«, in drei Fällen »grundsätzliche Zweifel an der Preiswürdigkeit« gehabt hätten. Deshalb sei der Verfassungsschutz angefragt worden. Auf Nachfrage, was genau vorliege, sagte Weimer: »Das darf uns der Verfassungsschutz nicht im Detail sagen.«
Weimer folgte laut Sprecher nur dem Votum
Über Einleitung und Ergebnis des Haber-Verfahrens sei Weimer erst in einer Leitungsvorlage von Anfang Dezember 2025 informiert worden, teilte sein Sprecher jetzt mit. Weimer sei dann dem ihm vorgelegten Votum gefolgt, den Preis nicht an die beiden Buchhandlungen zu vergeben. Die dritte Buchhandlung sei »aufgrund weiterer öffentlich zugänglicher Hinweise« im Januar einem weiteren Haber-Verfahren unterzogen worden. Nach entsprechender Rückmeldung des Verfassungsschutzes habe man sich schließlich auch in diesem Fall gegen eine Preisverleihung entschieden.
Der Staatsminister habe seine Entscheidung erst nach Abschluss der Haber-Verfahren getroffen, die zuvor auf Fachebene eingeleitet worden seien, sagte der Sprecher. Er ließ offen, was den Anstoß für die Überprüfungen gab und warum diese in zwei Etappen erfolgten. Um welche »verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse« es sich handelte, wurde ebenfalls nicht erläutert.


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