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Das steht im Reformpaket der Koalition
Aktualisiert am 02.07.2026 - 10:17 UhrLesedauer: 4 Min.

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat sich auf ein Reformpaket geeinigt. (Quelle: Michael Kappeler/dpa/dpa-bilder)
In Umfragen trauten zuletzt immer weniger Bürgerinnen und Bürger der Bundesregierung zu, die Probleme des Landes zu lösen. Jetzt liefern CDU, CSU und SPD.
Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben ein umfangreiches Reformpaket geschnürt. Es soll Deutschland modernisieren, die Wirtschaft wieder in Schwung bringen und den Sozialstaat zukunftsfest machen. Im Koalitionsausschuss einigten sich die drei Partner auf insgesamt 34 Punkte. Ein Überblick:
Steuern
Die schwarz-rote Koalition will Millionen Steuerzahler finanziell entlasten - beginnend am 1. Januar kommenden Jahres. Geschehen soll dies durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Erhöhung des Kindergeldes, eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und ein Abflachen der Progression in der Einkommensteuer.
Profitieren sollen davon kleine und mittlere Einkommen. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro soll im Vergleich zu heute um bis zu 600 Euro jährlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen wird mit rund zehn Milliarden Euro angegeben.
Zur Gegenfinanzierung soll die sogenannte Reichensteuer verschärft werden. Der Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro greifen. Ab einem Einkommen von 280.000 Euro soll er auf 47 Prozent steigen. Eine Erhöhung der Erbschafts- und Vermögensteuer wird es nicht geben.
Steigen soll auch der pauschale Steuersatz bei Mini-Jobs - von zwei auf fünf Prozent. Gekürzt werden soll bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.
Arbeitsmarkt
Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, die Strafen für das unrichtige Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden erhöht. Künftig muss eine solche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden.
Um den Arbeitsmarkt flexibler zu machen, ist künftig eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu maximal 48 Monaten mit einer sechsmaligen Verlängerung möglich. Das ist eine Verdoppelung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen. Gelten soll dies für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer.
Eine zwischenzeitlich diskutierte Flexibilisierung der Arbeitszeiten kommt nicht.
Für Hochverdiener wird eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Option einer Abfindung ermöglicht. Für Abfindungen sollen die Steuern sinken, wenn zügig eine neue Stelle angetreten wird. So soll der schnelle Wechsel von einem Job in den nächsten attraktiver werden.
Steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge werden erhöht. Steuerfreie Zuschläge, die in Tarifverträgen geregelt sind, werden vollständig beitragsfrei gestellt.
Die Koalition will die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- und Ausbildungsabschluss deutlich verringern. Dazu soll ein Programm "zweite Chance" entwickelt werden.
Wachstum und Gerechtigkeit
Zukunftsbranchen sollen konsequent gefördert werden. Das gilt insbesondere für den Automobilsektor, die chemische und pharmazeutische Industrie, Clean Tech, die Kreislaufwirtschaft, den Maschinenbau, die Batteriezellen- und Halbleiterproduktion sowie den Bereich der Künstlichen Intelligenz.
Noch im Juli sollen das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialleistungen vorlegen. Dazu soll ein möglichst umfassender Datenaustausch zwischen allen zuständigen Behörden gehören. Per Haftbefehl gesuchte Personen oder Menschen, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten, sollen keine Leistungen mehr bekommen.


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