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Cyberkriminalität: Senat zu Hackern: Keine Hochsicherheits-Daten betroffen

4 hours ago 5

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Quelle: dpa Berlin/Brandenburg 7. September 2026, 12:29 Uhr

 Nach dem Hackerangriff auf die Berliner Verwaltung werden Sicherheitslücken offensichtlich, wie Staatssekretär Hauer einräumt. (Archivbild)
Nach dem Hackerangriff auf die Berliner Verwaltung werden Sicherheitslücken offensichtlich, wie Staatssekretär Hauer einräumt. (Archivbild) © Bernd von Jutrczenka/​dpa

Beim Hackerangriff auf Teile der Berliner Stadtverwaltung sind nach Senatsangaben keine Daten gestohlen oder veröffentlicht worden, die für die nationale Sicherheit wichtig sind. Es seien nur Daten entwendet worden, die die niedrigste von vier Geheimhaltungsstufen gehabt hätten, sagte Berlins Digital-Staatssekretär Florian Hauer im Innenausschuss des Landesparlamentes. Lediglich Daten mit der Einstufung VS-NfD (Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch) seien betroffen. 

Mit Blick auf Einrichtungen des Bundes, der Bundeswehr und die nationale Sicherheit bedeute das, dass keine Daten mit erhöhter Sensibilität und Sicherheitsrelevanz gehackt worden seien, sagte der Staatssekretär. 

Hauer betonte aber zugleich, die Prüfungen und Untersuchungen der mehr als 1,2 Millionen Dateien liefen noch. Einigen Dateien hätten zwar auf ersten Blick sensibel ausgesehen, es habe sich aber dann herausgestellt, dass keine Gefährdung vorliege. So sei es bei Dateien mit Bezug zum Militärischen Abschirmdienst (MAD) nur um Parkgenehmigungen gegangen.

Zugleich wies der Staatssekretär darauf hin, dass bei weiteren Sicherheitsüberprüfungen des IT-Netzes der Berliner Verwaltungen höchstwahrscheinlich strukturelle Defizite festgestellt werden würden. Sie seien schon vor Jahren entstanden und müssten nun so schnell wie möglich abgestellt werden. Dafür müsse im Landeshaushalt Geld bereitgestellt werden. Derzeit würden parallel bereits strukturelle Maßnahmen geplant, «die auch nicht wenig Geld kosten werden, um das System kurzfristig auch zu erhärten».

© dpa-infocom, dpa:260907-930-646489/1

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