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Orgo-Life the new way to the future Advertising by AdpathwayLaut Bundesrechnungshof fließen im Jahr 2040 36,7 Prozent der Steuern in die Rentenkasse. Durch das Rentenreformpaket könnten es demnach sogar fast 46 Prozent werden.
Quelle: DIE ZEIT, dpa, thor Aktualisiert am 2. Oktober 2026, 20:20 Uhr
Steigende Zahlungen an die Rentenversicherung belasten den Bundeshaushalt nach Angaben des Bundesrechnungshofs immer stärker. Nach heutiger Gesetzeslage muss die Bundesregierung im Jahr 2040 voraussichtlich 36,7 Prozent aller Steuereinnahmen des Bundes an die Rentenkasse überweisen, wie Rechnungsprüfer in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages warnten. Die Quote liegt demnach gegenwärtig bei rund 29 Prozent.
Der Bundesrechnungshof verwendet nach eigenen Angaben die Steuereinnahmenquote als Indikator, um die Belastung des Bundes durch Zahlungen an die Rentenversicherung zu messen. Die Steuereinnahmenquote sagt aus, welcher Anteil der Steuereinnahmen für die Zahlungen des Bundes an die Rentenversicherung verwendet wird.
Den Angaben zufolge fließt fast ein Viertel der im Bundeshaushalt vorgesehenen Ausgaben in die gesetzliche Rentenversicherung. Im Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2026 seien dafür 127,4 Milliarden Euro veranschlagt. Für 2027 seien bisher 132,0 Milliarden Euro eingeplant.
Prüfer warnen vor Kosten durch Rentenreform
Mit dem geplanten neuen Rentenreformpaket könnte der ergänzende Finanzbedarf der Rentenversicherung sogar auf fast 46 Prozent der Steuereinnahmen steigen. Prüfer des Rechnungshofs schrieben: »Werden einige Belastungen zurückgenommen, ist das Augenmerk darauf zu richten, dass der Bundeshaushalt nicht noch weiter zu einseitig in Anspruch genommen wird.«
Demnach sieht das von der Rentenkommission vorgelegte Reformkonzept Belastungen aller Beteiligten vor, einschließlich der Rentnerinnen und Rentner, der Beitragszahler und des Bundeshaushalts. Für den Haushalt sei aber keine Kostenbegrenzung geplant.
Aus Sicht der Rechnungsprüfer müssen die negativen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt mehr berücksichtigt werden, wenn die Vorschläge der Alterssicherungskommission verändert werden. Die Prüfer sehen ein großes Kostenrisiko darin, dass Neurentner dauerhaft von einer sogenannten Rentenniveaugarantie profitieren sollen. Dies soll mit der geplanten Kapitalrente gelingen. Der Bundeshaushalt müsse allerdings einspringen, wenn die Einführung der Kapitalrente sich verzögert oder die Rendite niedrig ausfällt.
Der Rechnungshof betrachtet auch das Ende 2025 beschlossene erste Rentenpaket der Koalition kritisch. Bis 2027 soll dies den Haushalt demnach 210 Milliarden Euro kosten. Die sogenannten Mütterrenten wurden mit dem Paket erhöht. Der demografische Faktor in der Rentenformel wurde außerdem bis zum Jahr 2031 ausgeschaltet.


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