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Orgo-Life the new way to the future Advertising by AdpathwayGegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist wegen Verdachts der Verunglimpfung des Staates ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft Gera hat das Verfahren eingestellt.
Quelle: DIE ZEIT, dpa, yil 2. Oktober 2026, 11:20 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Gera hat ein Verfahren gegen Björn Höcke eingestellt. Sie ermittelte wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates gegen den Thüringer AfD‑Vorsitzenden. Die Ermittlungsbehörde verwies darauf, dass Höcke vom Landgericht Halle bereits zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole verurteilt wurde. »Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht«, teilte die Staatsanwaltschaft Gera mit. Zuerst hatte t-online über die Einstellung des Verfahrens berichtet.
Den Angaben der Staatsanwaltschaft Gera zufolge wurde die Entscheidung, von einer Verfolgung in dem Verfahren abzusehen, bereits Mitte Dezember 2025 getroffen. Bei dem Verfahren ging es um eine Rede von Höcke, die er am Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2022 in Gera hielt. »Alles für Deutschland« ist eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung der nationalsozialistischen NSDAP. Es ist das dritte Strafverfahren des AfD-Politikers vor Gericht. Höcke war wegen der Verwendung der SA-Losung bereits zu Geldstrafen in Höhe von 100 Tagessätzen und 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt worden. Die Urteile sind rechtskräftig.
Landesverfassungsschutz bewertet Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistisch
Höcke hatte auch im Februar im Thüringer Landtag in der Debatte zu einem konstruktiven Misstrauensvotum gegen Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) die verbotene SA-Parole geäußert. Landtagsabgeordnete dürfen im Regelfall nicht wegen einer Abstimmung oder einer Äußerung, die sie im Landtag tun, zur Verantwortung gezogen werden. Für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in diesem Fall musste Höckes Immunität jedoch aufgehoben werden. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet.
In einem Justizausschuss des Thüringer Landtags besprechen derweil Verfassungsrechtler und Expertinnen ein mögliches AfD‑Verbotsverfahren. Thüringens Innenminister Georg Maier bewertete die Chancen für ein AfD-Verbotsverfahren als gestiegen. Die von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) vorgeschlagene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung des verfassungsrechtlichen Umgangs mit der AfD soll laut Maier noch in diesem Jahr zustande kommen.


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