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Immobilienverband schlägt neuen Weg gegen Enteignung vor
Aktualisiert am 20.10.2026 - 14:31 UhrLesedauer: 2 Min.

Hochhaussiedlung im Westen Berlins: In Berlin wird über die Enteignung privater Wohnungsgesellschaften diskutiert. (Quelle: Schöning/imago-images-bilder)
Die Bundesregierung will die Vergesellschaftung von Wohnungen verbieten. Nur wie? Der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft hat eine Idee.
Im Sommer hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach einem Koalitionsausschuss angekündigt, die Vergesellschaftung von Wohnraum per Bundesgesetz unterbinden zu wollen. Wie ein solches Gesetz allerdings konkret aussehen könnte, das ist bislang unklar – und nach Angaben der beteiligten Ministerien "nicht trivial".
Denn die Vergesellschaftung ist im Grundgesetz in Artikel 15 verankert. Sie lässt sich also nicht schlicht verbieten, das wäre verfassungswidrig. Für eine Grundgesetzänderung fehlt der schwarz-roten Koalition die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag.
Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), hat nun mit Bezug auf Verfassungsrechtler eine weitere Möglichkeit genannt: Die Bundesregierung könne per Gesetz ausschließen, dass Mietwohnungen als Produktionsmittel gelten. Und: "Wir wünschen uns, dass in dem Zuge auch festgelegt wird, dass bei einer Vergesellschaftung zu Verkehrswert entschädigt werden muss", sagte die frühere CDU-Landesministerin Özkan am Dienstag vor Journalisten.
Sind Mietwohnungen Produktionsmittel?
Um zu verstehen, was Özkan damit meint, braucht es einen Blick in Artikel 15: "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden", heißt es da. Fallen Mietwohnungen darunter? Das hält nicht nur Özkan für fraglich.
In der Unionsfraktion gibt es daran ebenfalls Zweifel. Günter Krings, zuständiger Fraktionsvize der Union und Jurist, sagt t-online: "Es spricht viel dafür, dass Artikel 15 primär auf industrielle Produktionsmittel und landwirtschaftliche Flächen sowie Baugrundstücke ausgerichtet ist, es aber von Anfang an nicht darum ging, bereits gebaute Wohnungen zu enteignen."
Krings weist darauf hin, dass "bei der Auslegung dieser zu Recht vergessenen Norm des Grundgesetzes aber erhebliche Unsicherheiten" blieben, die den Investitionsstandort Berlin ernsthaft gefährdeten. "Deswegen brauchen wir jetzt dringend eine bundesgesetzliche Antwort auf die sich anbahnende Koalition der wirtschaftlichen Unvernunft in Berlin", fordert Krings. Die rot-grün-rote Politik führe zu einem Bau- und Investitionsstopp, Leidtragende seien die Mieter. Diesen "Enteignungsfantasien" müsse man einen "festen gesetzliche Riegel vorschieben".
"Die Abstimmungsprozesse dauern an"
Das Gesetz, das Investitionsschutzgesetz heißen soll, wird derzeit unter der Federführung des Bundesinnenministeriums mit dem Justiz- und Bauministerium erarbeitet. Die Häuser wollten sich auf Nachfrage nicht äußern. "Die Abstimmungsprozesse zu dem Vorhaben innerhalb der Bundesregierung dauern an", hieß es aus dem Innenministerium, das Bauministerium antwortete mit einem ähnlichen Wortlaut. Das Justizministerium reagierte bislang auf Anfrage nicht.
Die Verhandler der Berliner Landesverbände von Linken, SPD und Grünen hatten am Samstag erste Einigungen für eine mögliche Landesregierung in der Hauptstadt vorgestellt, darunter ihre Pläne zur Vergesellschaftung. So sollen, falls eine Koalition der drei Parteien entsteht, schätzungsweise 150.000 bis 160.000 Wohnungen von großen Wohnkonzernen vergesellschaftet werden. Fünf Konzerne wären davon ab der 10.000. Wohnung betroffen, darunter Deutschlands größte Wohnungsgesellschaft Vonovia und der schwedische Konzern Heimstaden.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf wollen die drei Parteien Mitte 2028 vorlegen. Dort soll auch geregelt sein, dass maximal 16 Milliarden Euro für die Entschädigung ausgegeben werden dürfen. Zudem sollen Wohnungen, die ab 2021 fertiggestellt wurden, von der Vergesellschaftung ausgenommen werden. An den Plänen gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.


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