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Orgo-Life the new way to the future Advertising by AdpathwayErste Details aus neuer Warken-Reform?
"Bumerang für Pflegebedürftige"
Aktualisiert am 21.04.2026 - 15:57 UhrLesedauer: 3 Min.
Neben den Krankenkassen muss Gesundheitsministerin Warken auch das Pflegesystem reformieren. Nun gibt es offenbar erste Details – und direkt auch Kritik.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erwägt im Rahmen der angekündigten Pflegereform deutlich höhere Belastungen für die Bewohner von Pflegeheimen. Das sehen nach Informationen der RND-Zeitungen aus Koalitionskreisen erste Entwürfe für die Reform vor, mit der die Milliardenlöcher in der Pflegeversicherung gestopft werden sollen. Danach ist vorgesehen, dass die gestaffelten Zuschüsse, die die Pflegeheimbewohner je nach Aufenthaltsdauer zur Senkung der Eigenanteile erhalten, langsamer anwachsen als bisher.
Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich nicht zu den Details der Pläne äußern. Ressortchefin Warken verwies am Dienstag aber auf die ernste finanzielle Lage der Pflegeversicherung und auf den großen Reformbedarf. "Das System befindet sich in Schieflage – ich habe es in einem katastrophalen Zustand übernommen", erklärte Warken. "Strukturreformen wurden vertagt, da eine ehrliche Debatte darüber vermieden wurde, ob Leistungen zielgerichtet eingesetzt werden."
Den für 2027 erwarteten Fehlbetrag der Pflegeversicherung bezifferte Warken auf sechs Milliarden Euro. Das Ziel der Pflegereform sei, "die Versorgung nachhaltig zu sichern und die Finanzsituation auf ein solides Fundament zu setzen". Die Ministerin kündigte an, Mitte Mai einen Reformentwurf vorzustellen.
Höhere Kosten für Heimbewohner
Die bisherigen Pläne sehen nach RND-Informationen vor, dass die einzelnen Erhöhungsstufen nicht schon nach jeweils zwölf Monaten wirksam werden, sondern immer erst nach 18 Monaten. Damit dauert es länger, bis die Betroffenen von den schrittweise steigenden Zuschüssen profitieren. Umgekehrt spart die Pflegeversicherung Ausgaben in Milliardenhöhe.
Die Änderung würde bedeuten, dass der Zuschlag von 15 Prozent nicht nur in den ersten 12, sondern in den ersten 18 Monaten im Heim gilt. Die Anhebung auf 30 Prozent erfolgt erst danach. Die weitere Stufe von 50 Prozent greift nicht nach 24, sondern erst nach 36 Monaten. Die höchste Entlastungsstufe mit einem Zuschuss von 75 Prozent wird erst nach einer Aufenthaltsdauer von mehr als 54 Monaten gewährt. Bisher gelten 36 Monate.
Zudem soll es nach RND-Informationen künftig für alle Versicherten schwieriger werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt beziehungsweise in die unteren Pflegegrade eingestuft zu werden. Konkret soll ein höherer Grad an Einschränkung notwendig sein, um die Pflegegrade 1, 2 und 3 zu erreichen. Diese Änderung dürfte einen massiven Einfluss auf die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt und damit auf die Ausgaben der Versicherung haben.


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