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Telekommunikationsgesetz: Bundestag beschließt Gesetz für schnelleren Netzausbau

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Mit einem Gesetz wird dem Netzausbau ein überragendes öffentliches Interesse zugeschrieben. In Genehmigungsverfahren soll Ausbauvorhaben damit Gewicht gegeben werden.

26. Juni 2025, 20:44 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, AFP,

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 Den Netzausbau in Deutschland hat der Bundestag zu einem überragenden öffentlichen Interesse erklärt.
Netzwerkkabel auf einem Tisch: Den Netzausbau in Deutschland hat der Bundestag zu einem überragenden öffentlichen Interesse erklärt. © Sina Schuldt/​dpa

Der Bundestag hat die von der Bundesregierung eingebrachte Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Das Gesetz soll den Ausbau von Glasfaser und schnellem Mobilfunk in Deutschland beschleunigen. Die Regierungsfraktionen und die AfD stimmten für das Vorhaben. Die Linke stimmte dagegen, die Grünen enthielten sich.

Mit dem Gesetz, das noch vom Bundesrat gebilligt werden muss, wird dem Ausbau der Telekommunikationsnetze bis Ende 2030 ein "überragendes öffentliches Interesse" anerkannt. Das soll Ausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren ein besonderes Gewicht geben und Planungsvorhaben im Bereich Mobilfunk- und Glasfaserausbau Vorrang geben.

"Damit kann endlich schneller entschieden werden, damit kann endlich schneller ausgebaut werden", versicherte der Vorsitzende des parlamentarischen Digital-Ausschusses, Hansjörg Durz (CSU). Die Opposition äußerte hingegen Zweifel an der Wirksamkeit der Gesetzesänderung. 

Breitbandverband lobt Gesetz

Breitband-Unternehmen hatten die Regierungspläne schon im Gesetzgebungsverfahren begrüßt. Damit erhalte der Ausbau digitaler Infrastruktur in Deutschland auch rechtlich endlich den nötigen Stellenwert, teilte der Breitbandverband ANGA damals mit. 

Die Linke hatte einen eigenen Entschließungsantrag einbringen wollen, wonach bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen beim Glasfasernetzausbau tarifvertragliche Standards eingehalten werden müssen. Die Partei scheiterte jedoch mit dem Antrag.

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