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Streamingdienste: Europäischer Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos

1 week ago 11

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Bei vielen Streamingdiensten geben Kunden bei Abschluss eines Vertrags ihr 14-tägiges Widerspruchsrecht auf. Der EuGH räumt Kunden nun eine angemessene Bedenkzeit ein.

Quelle: DIE ZEIT, AFP, Aktualisiert am 9. Juli 2026, 11:37 Uhr

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 Wenn man sich für ein Abo bei einem Streamingdienst entscheidet, soll man nach einem Urteil des EuGH eine »angemessene Bedenkzeit« für einen möglichen Widerruf bekommen.
Wenn man sich für ein Abo bei einem Streamingdienst entscheidet, soll man nach einem Urteil des EuGH eine »angemessene Bedenkzeit« für einen möglichen Widerruf bekommen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Streit über das Widerrufsrecht bei Streaming-Abos die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt. Das Gericht stufte das Angebot von Sky Österreich als digitale Dienstleistung ein, weswegen Kundinnen und Kunden eine »angemessene Bedenkzeit« nach dem Abschluss eines Vertrags bekommen müssten.

Hintergrund ist eine Vertragsklausel bei Sky, gegen die eine Verbraucherschutzorganisation geklagt hatte. Diese Klausel ist allgemein üblich und besagt, dass die Erfüllung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt und Kundinnen und Kunden dadurch ihr Widerrufsrecht verlieren.

Welche Folgen dieses Urteil konkret hat, ist noch unklar. Das österreichische Gericht, das den EuGH anrief, muss nun abschließend entscheiden.

Entschädigung bei Vertragswiderruf möglich

Der EuGH schloss sich in seiner Urteilsbegründung der Argumentation der Verbraucherschutzorganisation an, die Streamingdienste als digitale Dienstleistung einordnete. Bei diesen kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden. Sky gab dagegen an, nur digitale Inhalte bereitzustellen. Wegen des »dynamischen Charakters« der Plattform, zum Beispiel durch Personalisierung und andere Anpassungen des Angebots an Nutzerverhalten, ist diese laut EuGH als digitale Dienstleistung einzuordnen.

Der EuGH betonte, dass durch eine mögliche Neuregelung die Interessen von Sky geschützt seien, auch wenn ein Kunde den Vertrag widerrufe. Denn dann müsse dieser eine Entschädigung zahlen. Diese »wird grundsätzlich anhand der Nutzungsdauer, gegebenenfalls aber auch nach Maßgabe des wirtschaftlichen Wertes der angesehenen Inhalte berechnet«, teilte das Gericht mit.

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