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Orgo-Life the new way to the future Advertising by AdpathwayDie Zahl der Rentenempfänger ist im vergangenen Jahr leicht gestiegen, die Höhe der Leistungen ebenfalls. Für die meisten Renten musste Einkommenssteuer gezahlt werden.
Quelle: DIE ZEIT, AFP, Reuters, als Aktualisiert am 4. August 2026, 12:11 Uhr
Ein immer größerer Teil der Renten in Deutschland unterliegt der Einkommenssteuer. 72 Prozent der gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Renten waren 2025 steuerpflichtig, wie teilte das Statistische Bundesamt mitteilte. Das betraf Leistungen in Höhe von insgesamt 304 Milliarden Euro. Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 16,4 Prozentpunkte.
Insgesamt erhielten im vergangenen Jahr 22,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger Leistungen in Höhe von rund 423 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente. Die Zahl der Rentenempfängerinnen und -empfänger stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozent. Die Höhe der Rentenleistungen erhöhte sich im selben Zeitraum um 5,1 Prozent.
Grund für den steigenden Anteil steuerpflichtiger Renten ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften seit 2005. Diese führt die abhängig vom Jahr des Renteneintritts zu einem höher besteuerten Anteil der Renteneinkünfte. Je später der Rentenbeginn ist, desto höher ist der Steueranteil. Mit Inkrafttreten des sogenannten Wachstumschancengesetzes vom März 2024 wurde die zunächst bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Erst ab diesem Zeitpunkt sind neue gesetzliche Renten voll einkommensteuerpflichtig.
Viele Renten unterhalb von Grundfreibetrag
Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Rentenzahlungen steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen.
Die aktuellsten Zahlen zur tatsächlichen Steuerlast liegen für das Jahr 2022 vor. Damals zahlten 9,34 Millionen oder rund 42 Prozent der Rentenempfänger Einkommenssteuer. Von diesen bezogen jedoch 80 Prozent neben der Rente weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung oder einem Arbeitsverhältnis. Bei Ehepaaren, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, zählen hierzu auch die Einkünfte des Partners oder der Partnerin.


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