Language Selection

Get healthy now with MedBeds!
Click here to book your session

Protect your whole family with Orgo-Life® Quantum MedBed Energy Technology® devices.

Advertising by Adpathway

         

 Advertising by Adpathway

Regionale Erbschaftsteuer? Warum Bayern in Karlsruhe klagt

3 weeks ago 4

PROTECT YOURSELF with Orgo-Life® QUANTUM TECHNOLOGY

Orgo-Life the new way to the future

  Advertising by Adpathway

Aktualisiert am 12.10.2026 - 17:20 UhrLesedauer: 3 Min.

Bundesverfassungsgericht verhandelt ErbschaftssteuerVergrößern des Bildes

Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. (Quelle: Uwe Anspach/dpa/dpa-bilder)

Das Bundesverfassungsgericht widmet sich zwei Tage lang intensiv der Erbschaftsteuer. Am ersten Tag geht es um eine Klage aus Bayern und die Frage: Müsste die Steuer Ländersache sein?

Wer in Deutschland auf geerbtes Vermögen wie viel Steuern zahlen muss, ist bundesweit einheitlich festgelegt. Die bayerische Staatsregierung und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) haben das in der Vergangenheit oft kritisiert – sie fordern eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Das Thema beschäftigt mittlerweile auch das Bundesverfassungsgericht.

Am Montagnachmittag verhandelte das Gericht in Karlsruhe zweieinhalb Stunden über eine abstrakte Normenkontrolle aus Bayern. Der Freistaat will von den höchsten Richterinnen und Richtern unter anderem klären lassen, ob Vorschriften im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz schon deshalb verfassungswidrig sind, weil der Bund sie gar nicht vorgeben darf. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Vorschriften zu Freibeträgen und Steuersätzen

In vergangenen Entscheidungen habe sich Karlsruhe schon mehrfach mit den Schranken befasst, die der Gesetzgeber bei der Gestaltung der Erbschaftsteuer nach dem Grundgesetz beachten muss, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth, zu Beginn der mündlichen Verhandlung. Die Klage der bayerischen Staatsregierung werfe erneut grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen auf.

Konkret greift der Freistaat die Vorschriften zur Bewertung von Immobilien, zu Steuerfreibeträgen und zu den Steuersätzen an. Dem Bund fehle dafür die Gesetzgebungskompetenz, meint Bayern. Er sei also gar nicht zuständig, diese Dinge vorzuschreiben, sondern die Länder. Die Steuersätze und Freibeträge seien zudem verfassungswidrig, weil sie nicht an die Inflation angepasst wurden, argumentiert die bayerische Staatsregierung weiter. Und: die Freibeträge müssten regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen berücksichtigen.

Bayerns Finanzminister: Weg nach Karlsruhe unumgänglich

"Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer – das Aufkommen steht in voller Höhe den Ländern zu", erklärte der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) im Vorfeld der Verhandlung. Daher sollten die Landesparlamente auch maßgeblich über ihre Ausgestaltung entscheiden können.

Bayern setze sich seit Jahren bei Bund und Ländern für eine Reform der Erbschaftsteuer ein, so Füracker. "Freibeträge und Steuersätze sind seit 2009 unverändert – die Immobilienpreise haben sich aber teils verdoppelt oder gar verdreifacht." Die Freibeträge hätten dadurch ihre Entlastungswirkung verloren. Die drastisch gestiegene Inflation verstärke diesen Effekt zusätzlich.

"Bayern will erreichen, dass Kinder das Haus ihrer Eltern auch in Zukunft wieder erben können, ohne dass die Erbschaftsteuer sie zum Verkauf zwingt", so der Minister. "Trotz dieser gravierenden Entwicklung und zahlreicher bayerischer Initiativen zeigte der Bundesgesetzgeber keine Reaktion – für uns war der Weg nach Karlsruhe damit unumgänglich."

Steuereinnahmen gehen an die Länder

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Schrodi, erklärte, es brauche eine bundeseinheitliche Erbschaftsteuer unter anderem, um einen Steuerwettbewerb zwischen den Ländern zu verhindern. Außerdem ginge mit einer Rechtszersplitterung ein erheblicher bürokratischer Aufwand einher, warnte der SPD-Politiker.

Erbschaftsteuer bezahlen muss grundsätzlich jeder, der durch den Tod einer anderen Person Vermögen erhält. Das kann Bargeld sein, ein Haus, eine Firma, Wertpapiere, Schmuck oder Unternehmensanteile. Wie viel Steuer man zahlt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes ab. Die Steuersätze liegen zwischen 7 und 50 Prozent. Je mehr man erbt und je entfernter man mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto mehr Steuern muss man zahlen.

Read Entire Article

         

        

Start the new Vibrations with a Medbed Franchise today!  

Protect your whole family with Quantum Orgo-Life® devices

  Advertising by Adpathway