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Mitversicherung fällt weg, Heimzuschüsse werden gekürzt
Aktualisiert am 04.06.2026 - 11:40 UhrLesedauer: 3 Min.
Der Pflegeversicherung droht in den nächsten zwei Jahren ein Defizit von 22,5 Milliarden Euro. Gesundheitsministerin Warken hat nun Pläne, um gegenzusteuern.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant, die Zuschüsse zu Heimkosten für Pflegebedürftige zu kürzen und Gutverdiener stärker an der Finanzierung der Pflege zu beteiligen. Auch die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird abgeschafft. Durch eine "Neujustierung" der Einstufungsmethode sollen künftig weniger Menschen als pflegebedürftig gelten.
Mehr Prävention und Rehabilitation sowie Unterstützung bei häuslicher Pflege sollen die Versicherung zusätzlich entlasten und die Situation von Betroffenen verbessern. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der t-online vorliegt. Zuerst berichtete "Politico". Die Reform ist auch innerhalb der Regierungskoalition umstritten.
Gutverdiener sollen mehr bezahlen
Um Beitragserhöhungen zu vermeiden, sieht der Gesetzentwurf "Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite" vor, also auch Leistungskürzungen.
Bei den Einnahmen setzt Warken auf eine außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf die Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit sollen Gutverdiener stärker belastet werden. Im kommenden Jahr solle das 1,6 Milliarden Euro zusätzlich für die Pflegekassen bringen, in den beiden Folgejahren jeweils 1,7 Milliarden Euro. Der Beitrag Kinderloser wird zudem um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Beitragssatzpunkte erhöht.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die kostenlose Mitversicherung für Ehepartner ab 2028 abzuschaffen. Dann soll ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozentpunkten fällig werden. Ausnahmen sollen etwa gelten, wenn im Haushalt ein Kind unter sieben Jahren lebt oder wenn ein Kind mit Behinderung oder ein Angehöriger mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden wöchentlich gepflegt wird.
Um die Einnahmen zusätzlich zu erhöhen, sollen Minijobber künftig auch in die Pflegeversicherung einzahlen, so wie es bei der Krankenversicherung schon üblich ist. Die Arbeitgeber sollen dafür ab 2027 den vollen Beitragssatz von 3,6 Prozent einzahlen.
Ein Ziel: Weniger Pflegebedürftige
Auf der Ausgabenseite soll das nach Verweildauer gestaffelte Zuschusssystem zur vollstationären Pflege zwar grundsätzlich erhalten bleiben. Allerdings sollen Pflegebedürftige höhere Zuschüsse jeweils sechs Monate später erhalten als bisher. Im Gesetz heißt es: "Der höchste Leistungszuschlag ist damit nicht mehr nach drei, sondern erst nach viereinhalb Jahren zu erreichen."
Die Pflegeversicherung soll zudem entlastet werden, indem die Einstufung der Menschen in die Pflegegrade neu justiert wird – mit dem Ziel, dass die Zahl Pflegebedürftiger langsamer steigt. "Innerhalb von neun Jahren hat sich die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen auf inzwischen rund sechs Millionen mehr als verdoppelt", heißt es im Entwurf, was demnach vor allem daran lag, dass Demenz einbezogen wurde. Nun sollen unter anderem Schwellenwerte und Modulpunkte des sogenannten Begutachtungsinstruments angepasst werden.
Die Pflegekassen sollen künftig zudem geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen. Das würde die Kassen im kommenden Jahr um 1,8 Milliarden Euro entlasten. Bis 2030 solle dieser Betrag schrittweise auf 2,1 Milliarden Euro steigen.
Pflegeeinrichtungen sollen vier Jahre lang nicht mehr gezwungen sein, ihr Personal nach Tarif zu entlohnen. Das Aussetzen der Tariftreueregelung soll die Pflegekosten ebenfalls senken. 2029 sollen die Auswirkungen auf die Löhne evaluiert werden.
Mehr Prävention und eine neue "Pflegebegleitung"
Durch einen stärkeren Fokus auf Prävention und Rehabilitation sollen die Kosten weiter gesenkt und die Situation der Pflegebedürftigen und Angehörigen verbessert werden. So soll ab 60 Jahren ein ergänzender Anspruch auf Früherkennung und Prävention für Versicherte eingeführt werden. Pflegeeinrichtungen sollen Fördergelder künftig auch für Rehabilitation verwenden können.
Um pflegende Angehörige zu unterstützen, soll eine neue "Pflegebegleitung" geschaffen werden. Die Pflegekassen sollen dazu die regionalen Beratungsstrukturen fördern. Entstehen soll laut Gesetzentwurf eine "passgenaue Begleitung und Unterstützung" für Bedürftige. Geplant sind ein Erst- und gegebenenfalls ein Folgebesuch, der bei Bedarf in eine "laufende (pflege)fachliche Unterstützung der Pflegebedürftigen und ggf. ihrer An- und Zugehörigen" münden kann. Auch hier soll Wert auf Prävention und Rehabilitation gelegt werden.
Für den Fall, dass die häusliche Pflegeperson durch einen Unfall oder Krankheit ausfällt, soll ein neues Überbrückungsbudget helfen. Es soll in "pflegerischen Not- und Akutsituationen" für die Kosten von ambulantem Pflegenotdienst oder Kurzzeitpflege aufkommen.


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