Language Selection

Get healthy now with MedBeds!
Click here to book your session

Protect your whole family with Orgo-Life® Quantum MedBed Energy Technology® devices.

Advertising by Adpathway

         

 Advertising by Adpathway

Linke mit Eilantrag gegen Ministerin Katherina Reiche erfolgreich

2 weeks ago 12

PROTECT YOURSELF with Orgo-Life® QUANTUM TECHNOLOGY

Orgo-Life the new way to the future

  Advertising by Adpathway

Antisemitismusvorwurf

Linken-Eilantrag gegen Katherina Reiche erfolgreich


Aktualisiert am 15.10.2026 - 18:51 UhrLesedauer: 3 Min.

261015-936-120629Vergrößern des Bildes

Katherina Reiche (CDU), Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Sie muss ein Video vom Instagram-Account ihres Ministeriums löschen. (Quelle: Celine Frohnapfel)

Ein Instagram-Video bringt Ministerin Reiche in Bedrängnis. Nun verliert sie vor Gericht.

Im Streit über ein Instagram-Video von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat die Linke am Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erzielt. Die Ministerin muss das auf dem Instagram-Account des Ministeriums veröffentlichte Video zunächst entfernen, entschied das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. Es gab damit einem Eilantrag der Linken statt.

Es geht um ein Video auf dem Instagram-Account des Ministeriums mit Ausschnitten einer Rede vom 23. September – wenige Tage nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin. Reiche warnt darin, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe, dass sie Antisemitismus offen lebe und den Juden in dieser Stadt Angst mache.

Die Linke hatte die Ministerin per Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen. Das geschah allerdings nicht. Die Partei wandte sich mit einer Organklage und einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht. Letzterer hatte nun Erfolg. Reiche muss das Video bis zu einer Entscheidung über die Organklage in der Hauptsache – längstens aber für die Dauer von sechs Monaten – löschen, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe.

Linke: Reiche hat Neutralitätsgebot missachtet

Erginge die einstweilige Anordnung nicht, hätte die Organklage später aber Erfolg, drohe der Linken durch die fortwährende Verbreitung womöglich ein "schwerer irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb", begründeten die Richterinnen und Richter ihre Entscheidung. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin.

Sollte die Organklage hingegen später keinen Erfolg haben, sei Reiche an einer Wiederholung der Äußerungen dann nicht gehindert. Außerdem könne sie sich während des laufenden Verfahrens als Parteipolitikerin oder Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern. Die Klärung der Frage, ob die strittigen Äußerungen verfassungsgemäß sind, bleibe dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die Entscheidung der Richter erging mit 6:2 Stimmen.

In dem Antrag der Linken hieß es, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt. Als Wirtschaftsministerin habe sie sich rechtswidrig "einseitig und parteipolitisch" geäußert und sei "Teil einer systematischen Kampagne" der CDU gegen die Linke.

Reiches Anwälte verteidigen ihre Aussagen

Ein Ministeriumssprecher hatte während des laufenden Verfahrens keine weitere Stellungnahme abgeben wollen und lediglich mitgeteilt, der Beitrag sei die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern und beziehe sich eindeutig auf die Auswirkungen auf den und die Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Der Titel des Clips auf Instagram laute "Wirtschafts- und Investitionsstandort stark machen".

Read Entire Article

         

        

Start the new Vibrations with a Medbed Franchise today!  

Protect your whole family with Quantum Orgo-Life® devices

  Advertising by Adpathway