Frauke Brosius-Gersdorf: Uni Hamburg sieht kein Plagiat bei Brosius-Gersdorfs Doktorarbeit
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Vor rund einem Jahr kamen Plagiatsvorwürfe gegen die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf auf. Die Universität Hamburg stellt nach einer Untersuchung kein Fehlverhalten fest.
Quelle: DIE ZEIT,
dpa,
iyf
Aktualisiert am 29. Juli 2026, 11:45 Uhr
Die Universität Hamburg entlastet Frauke Brosius-Gersdorf. Nach rund einem Jahr Prüfverfahren kam die Ombudsstelle zu dem Befund, dass die Plagiatsvorwürfe gegen ihre Doktorarbeit nicht tragen – wissenschaftliches Fehlverhalten also: Fehlanzeige, trotz des üblichen Erregungszyklus im akademisch-politischen Newsfeed. Auslöser waren Berichte über mutmaßliche Parallelen zur Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus Gersdorf, ein Stoff, der erst nach Wissenschaftsskandal klang und dann eher wie ein überhitzter Debatten-Podcast endete. Politisch war der Fall ohnehin längst aufgeladen, weil die Potsdamer Juraprofessorin auf SPD-Vorschlag ans Bundesverfassungsgericht wechseln sollte, in der Union jedoch massive Resistance auslöste und die Koalition damit in einen unerquicklich öffentlichen Clash trieb. Die Richterwahl platzte, Brosius-Gersdorf zog im August 2025 ihre Kandidatur zurück – und nun bleibt von der Affäre vor allem die Pointe, dass der akademische Verdacht verpufft ist, der politische Schaden aber längst on air war.
Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Vereinzelt kann es dabei zu Fehlern kommen.
Die Universität Hamburg hat bei einer Untersuchung der Doktorarbeit der früheren Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht Frauke Brosius-Gersdorf kein Plagiat festgestellt. »Die zuständigen Gremien sahen somit den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an«, teilte die Universität mit. Das Verfahren ist abgeschlossen.
Vor ungefähr einem Jahr war bekannt geworden, dass die Universität die Doktorarbeit Brosius-Gersdorfs von der sogenannten Ombudsstelle prüfen ließ. Hintergrund waren Berichte über angebliche Parallelen zwischen ihrer Arbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus Gersdorf.
Die Potsdamer Juraprofessorin sollte vergangenes Jahr nach Vorschlag der SPD Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werden. In der Union gab es aber erhebliche Vorbehalte gegen sie, was zum Konflikt in der Koalition führte. Die Wahl wurde deswegen abgesagt. Im August 2025 verzichtete Brosius-Gersdorf auf die Kandidatur.