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Frankreich: Marine Le Pen zu Haftstrafe verurteilt – mit Fußfessel

2 weeks ago 5

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Milderes Urteil im Berufungsverfahren

Marine Le Pen zu Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt


Aktualisiert am 07.07.2026 - 20:20 UhrLesedauer: 3 Min.

Le Pen im BerufungsverfahrenVergrößern des Bildes

Marine Le Pen wurde am Dienstag in Paris verurteilt. (Archivbild) (Quelle: Bertrand Guay/AFP/dpa/dpa-bilder)

Ein Urteil mit Folgen. Ein Berufungsgericht in Paris mildert die Strafe für Marine Le Pen ab. Die Rechtsaußen-Politikerin wollte sich am Abend zu ihrer Zukunft äußern.

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist im Berufungsverfahren wegen der Veruntreuung von EU-Geldern zu einer dreijährigen Haftstrafe und zu einem 15-monatigen Kandidaturverbot für politische Ämter verurteilt worden.

Die Richter verurteilten Le Pen am Dienstag in Paris zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einem Jahr in Form einer elektronischen Fußfessel. Le Pen hatte zuvor ausgeschlossen, mit einer elektronischen Fußfessel in den Wahlkampf zur im Frühjahr 2027 in Frankreich stattfindenden Präsidentschaftswahl zu ziehen.

Die Politikerin wollte sich am Abend im französischen Fernsehen über ihre politische Zukunft äußern.

Le Pen und weitere Politiker ihrer Rechtsaußenpartei RN mussten sich wegen Veruntreuung von EU-Geldern vor Gericht verantworten. Sie sollen finanzielle Mittel für Europaabgeordnete für die Parteiarbeit in Frankreich genutzt haben.

Urteil gibt politisches Schicksal zurück in Le Pens Hände

In erster Instanz war Le Pen noch auf fünf Jahre für die Wahl zu politischen Ämtern ausgeschlossen worden. Fachleute sprechen von passivem Wahlrecht.

Das Urteil hatte zu heftiger Kritik geführt. Auch links der politischen Mitte wurde von einer politischen Strafjustiz gesprochen. Das Berufungsgericht in Paris milderte die Strafe nun ab und gab die Entscheidung über die politische Zukunft zurück an Le Pen, indem sie die Politikerin für zwölf Monate zum Tragen einer Fußfessel verurteilte. Le Pen hatte zuvor erklärt, mit einer Fußfessel nicht in die Wahl ziehen zu wollen.

Nach der Verurteilung von Le Pen hat sich ihr Anwalt positiv über das geringere Strafmaß geäußert. Er sei "in Teilen zufrieden", sagte Rodolphe Bosselut. "Das ist ein guter Anfang". Das Berufungsgericht sei beachtlich von dem Urteil aus erster Instanz abgewichen, "vor allem bei der Strafe der Unwählbarkeit, die für uns ein extrem wichtiger Punkt ist". Man werde nun darüber nachdenken, wie man mit dem Urteil verfahren wolle. Le Pen kann gegen die Entscheidung in Revision gehen.

Le Pens Partei liegt in Umfragen klar vorn

Der Anwalt des Europaparlaments, Patrick Maisonneuve, sagte, das Europaparlament sei Opfer von Veruntreuung öffentlicher Gelder gewesen. Auch hätten die Angeklagten über Jahre Geld vom europäischen Steuerzahler gestohlen und dies habe das Gericht bestätigt. Das Europaparlament trat in dem Verfahren gegen Le Pen und weitere Mitglieder ihrer Partei als Nebenkläger auf.

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