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EU-Gericht : Melamin bleibt auf EU-Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe

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Zahlreiche Alltagsgegenstände enthalten Melamin. Ein Gericht bestätigte nun, dass der chemische Stoff weiterhin als besonders besorgniserregend gelistet wird.

9. Juli 2025, 11:11 Uhr Quelle: DIE ZEIT, AFP,

 Auch in Kindergeschirr kann Melamin enthalten sein.
Auch in Kindergeschirr kann Melamin enthalten sein. © f8 das Bild/​imago images

Melamin wird weiterhin auf der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe stehen. Diesen Beschluss der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bestätigte nun das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg.  

Als Harz befindet sich Melamin unter anderem in zahlreichen Küchenutensilien wie Pfannenwendern und Kunststoffgeschirr wie Gabeln und Löffeln. Sobald die Gegenstände erhitzt werden – beispielsweise beim Kochen und durch den Kontakt mit heißen Flüssigkeiten – kann Melamin freigesetzt werden, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung herausfand. 

Jetzt setzte die ECHA den chemischen Stoff auf die sogenannte Kandidatenliste. Der Grund: Melamin hat wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Mit der Gerichtsentscheidung bleibt Melamin nicht verboten. Aber: Ab einer Konzentration von mehr als 0,1 Prozent haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, vom Hersteller weitere Informationen zu erhalten. Gewerbliche Kunden und die ECHA müssen informiert werden. 

Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.

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