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Elon Musk: X-Inhaber droht Milliardenstrafe wegen Twitter-Übernahme

2 months ago 16

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Prozess in San Francisco

Elon Musk droht Milliardenstrafe

21.03.2026 - 18:01 UhrLesedauer: 2 Min.

Elon Musk verantwortet eine Plattform für sexuellen Missbrauch.Vergrößern des Bildes

Elon Musk (Archivbild): Eine US-Jury urteilt, dass der Multimilliardär Aktionäre getäuscht habe. (Quelle: imago images)

Die Übernahme des Onlinedienstes Twitter durch Elon Musk beschäftigt ein US-Bundesgericht. Das Urteil der Jury fällt eindeutig aus. Für Musks Anwälte bedeutet es einen "Rückschlag".

Der Tech-Multimilliardär Elon Musk hat nach Auffassung einer US-Jury vor seinem Kauf von Twitter im Jahr 2022 die Aktionäre des Onlinedienstes getäuscht, um den Aktienkurs des Unternehmens zu drücken. Das nach einem dreiwöchigen Prozess vor einem Bundesgericht in San Francisco am Freitag gefällte Urteil bedeutet, dass der reichste Mann der Welt zu Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe verpflichtet werden könnte. Musk will das Urteil jedoch anfechten.

Die Jury kam zu dem Schluss, dass zwei von Musk im Mai 2022 gepostete Tweets falsche Aussagen enthielten. Die Onlinebotschaften waren demnach für einen Einbruch des Twitter-Kurses verantwortlich. Das Urteil ist eine seltene juristische Niederlage für Musk. In der Vergangenheit war er aus Rechtsstreitigkeiten oft unbeschadet hervorgegangen.

Musks Anwälte bezeichneten das Urteil als "Rückschlag". Sie kündigten jedoch umgehend an, dass ihr Mandant Berufung einlegen werde. Musk, Chef des Raumfahrtkonzerns SpaceX und des Elektroautobauers Tesla, äußerte sich zunächst nicht selbst zu der Entscheidung.

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Quelle: t-online

Der Investor Giuseppe Pampena hatte die Klage gegen Musk im Namen von Aktionären eingereicht, die zwischen Mitte Mai und Anfang Oktober 2022 Twitter-Aktien verkauft hatten. Musk kaufte die Onlineplattform Ende Oktober 2022 für den Preis von 44 Milliarden Dollar (nach heutigem Wert 38 Milliarden Euro) und benannte sie später in X um.

Im Vorfeld des Kaufs hatte Musk auf Twitter behauptet, dass der Übernahmevertrag vorübergehend ausgesetzt sei, bis Twitter nachweisen könne, dass der Anteil an "Bots" – also gefälschten Konten, die durch Software statt von echten Nutzern betrieben werden – so gering sei wie von der Plattform angegeben. Laut den Klägern waren diese Äußerungen Teil eines Plans, mit dem der Twitter-Verwaltungsrat dazu gedrängt werden sollte, einen Preis zu akzeptieren, der unter dem ursprünglichen Angebot lag.

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