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Orgo-Life the new way to the future Advertising by AdpathwayDer Verein Wettbewerbszentrale hält die »Focus«-Ärztesiegel für irreführend und hat geklagt. Nach einer BGH-Entscheidung müssen die Vergabekriterien neu geprüft werden.
Quelle: DIE ZEIT, KNA, AFP, jaca 30. Juli 2026, 12:11 Uhr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einer Klage des Vereins Wettbewerbszentrale stattgegeben, die sich gegen die vom Magazin Focus Gesundheit vergebenen Ärztesiegel wandte. Bei derartigen Siegeln handle es sich um sogenannte Testlogos mit Gesundheitsbezug. Diese müssten unter besonders strengen Auflagen vergeben werden, entschied der BGH. Das Oberlandesgericht München müsse nun erneut prüfen, ob dies der Fall war.
Die Wettbewerbszentrale hatte gegen den Burda-Verlag, in dem Focus Gesundheit erscheint, geklagt. Einmal im Jahr erscheinen in dem Magazin Ärztelisten und darauf basierend Siegel wie Top Mediziner oder Focus Empfehlung. Diese können die Ärzte gegen eine Lizenzgebühr zu Werbezwecken nutzen. Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale ist das jedoch irreführend.
In dem Verfahren werden die Siegel für die Jahre 2020 und 2021 betrachtet. Laut der Wettbewerbszentrale basierten diese nicht auf sachgerechten Kriterien. Mit ihrer Klage war die Organisation im vergangenen Jahr vor dem Oberlandesgericht München gescheitert. Der Bundesgerichtshof bemängelte diese Einschätzung und hob die Entscheidung auf.
Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.


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